Erinnerung darf kein Gegenstand kommerzieller Geschäfte sein.
Stellungnahme des Katyn-Museums zur Versteigerung von Erinnerungsstücken im Zusammenhang mit den Opfern des deutschen Terrors
Am vergangenen Wochenende (15.–16. November 2025) wurde die polnische Öffentlichkeit durch Berichte über eine vom deutschen Auktionshaus Felzmann vorbereitete Versteigerung von Erinnerungsstücken im Zusammenhang mit den Opfern des deutschen Terrors aufgeschreckt.
Zu den Dokumenten, die in der nach dem Eingreifen des polnischen Außenministers zurückgezogenen Auktion angeboten werden sollten, gehörten unter anderem:
- ein Telegramm, das Hauptmann Henryk Umiński am 3. April 1940 aus dem Kriegsgefangenenlager Starobilsk an seine Familie sandte (eine Kopie wurde in den 1990er Jahren von der Redaktion der Zeitschrift Zorza den Sammlungen des Katyn-Museums übergeben);
- die Korrespondenz von Waleria Leszczyńska mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) über ihren in Litauen internierten Ehemann Jan Leszczyński (vom 15. Oktober 1941), einschließlich des beigefügten Briefumschlags mit der Anschrift von Jan Leszczyński Aleksandrowicz sowie der Antwort des DRK vom 23. Januar 1942. Darin wurden die Moskauer Postfachadressen angegeben, an die Anfragen zu vermissten Kriegsgefangenen aus den Lagern Kozelsk und Starobilsk zu richten waren. Jan Leszczyński selbst war kein Opfer des Massakers von Katyn. Er verließ die Sowjetunion in den Reihen der Polnischen Armee unter dem Kommando von General Władysław Anders.
Die Erinnerung, die von den Katyn-Familien über Jahrzehnte hinweg bewahrt wurde – oftmals trotz der Gefahr von Repressionen durch die kommunistischen Sicherheitsorgane (UB/SB) –, darf nicht zum Gegenstand kommerzieller Geschäfte werden. Dennoch geschieht dies immer häufiger, insbesondere dann, wenn wertvolle Erinnerungsstücke an ermordete Angehörige von der jüngeren Generation oder entfernteren Verwandten geerbt werden.
Das Katyn-Museum bemüht sich kontinuierlich darum, diese unschätzbar wertvollen Erinnerungsstücke, Dokumente und Fotografien für seine Sammlungen zu erwerben.
Im Bewusstsein des unschätzbaren Wertes der Erinnerung an die Opfer der Repressionen des Zweiten Weltkriegs appellieren wir, Erinnerungsstücke im Zusammenhang mit den Opfern des Massakers von Katyn dem Katyn-Museum zu übergeben. Dort werden sie fachgerecht konservatorisch betreut. Unter optimalen Bedingungen aufbewahrt, stehen sie sowohl den Besucherinnen und Besuchern als auch den Forscherinnen und Forschern auf dem Gebiet der Katyn-Thematik zur Verfügung – als Zeugnisse der Identität der Opfer des Massakers von Katyn und ihrer Familien sowie als Träger der Erinnerung an sie.
Siehe auch die Rede der Vorsitzenden des Verbandes der Katyn-Familien, Dr. Izabella Sariusz-Skąpska (auf Deutsch), die sie anlässlich der Gedenkfeier zum 86. Jahrestag des Massakers von Katyn am 12. April 2026 hielt und mit der sie die gesellschaftliche Kampagne „Die Erinnerung ist nicht käuflich“ eröffnete





